Gewinnermittlung / Jahresabschluss

Auf der Grundlage der durch Sie oder uns erfolgten Buchführung, der vorgelegten Belege und erteilten Auskünfte erstellen wir für Freiberufler und kleinere Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Für bilanzierungspflichtige Unternehmen erstellen wir in Abhängigkeit von der Rechtsform und der Unternehmensgröße die handels- und/oder steuerrechtlichen Jahresabschlüsse.
Den Umfang unserer Tätigkeiten stimmen wir mit Ihnen unter Beachtung der Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater (BStBk 4/2010) ab.

Wenn Sie wünschen, dann legen wir den Jahresabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für Sie beim elektronischen Bundesanzeiger offen.

Im Rahmen der Abschlusserstellung besprechen wir mit Ihnen bestehende Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte, um so den für Sie optimalen Bilanzansatz zu finden. Hierbei legen wir auch Wert darauf, dass bei der Beurteilung der Sachverhalte Ihre Mittelfristplanung berücksichtigt wird, denn neben dem laufenden Jahresergebnis ist uns besonders wichtig, dass Sie mit Ihrem Unternehmen mittel- und langfristig erfolgreich sind.